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Wachstumschancengesetz E Auto Dienstwagen

E-Auto als Dienstwagen: Geringe Steuersätze durch Wachstumschancengesetz

Regelung für Elektro-Fahrzeuge verlängert und erweitert

Förderung für Unternehmen und Privatpersonen

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat der deutsche Bundesrat am Freitag die Verlängerung und Erweiterung der steuerlichen Förderung für Elektro-Dienstwagen beschlossen. Wer ein E-Auto als Dienstwagen fährt, zahlt künftig einen deutlich geringeren Steuersatz auf den geldwerten Vorteil.

Die bisherige 0,5-Prozent-Regelung, die für Elektro-Dienstwagen galt, wird bis Ende 2024 verlängert. Für das Jahr 2024 steht derzeit sogar die Einführung einer 0,25-Prozent-Regelung im Raum, die auch auf E-Autos mit einer höheren Bruttolistenpreisobergrenze als bisher angewendet werden soll.

Die Neuerung gilt für reine Elektro-Firmenwagen, die ab dem 1. Januar 2024 und vor dem 1. Januar 2031 neu oder gebraucht angeschafft werden. Auch private E-Auto-Besitzer profitieren von der Regelung, die den geldwerten Vorteil beim privaten Nutzen des Dienstwagens reduziert.

Das Wachstumschancengesetz soll die Umstellung auf emissionsarme Mobilität in Deutschland fördern und Unternehmen sowie Privatpersonen Anreize zum Kauf und zur Nutzung von Elektrofahrzeugen bieten.


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