Bundesrat gibt grünes Licht für verpflichtende E-Rechnung
Wachstumschancengesetz macht Weg frei für Bürokratieabbau
Elektronische Rechnungen im B2B-Bereich werden ab 1. März 2024 verpflichtend
Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Weg für die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) frei gemacht. Das beschlossene Gesetz sieht vor, dass Unternehmen ab dem 1. März 2024 verpflichtet sind, Rechnungen elektronisch zu erstellen und zu empfangen.
Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, Investitionen und Innovationen zu stärken sowie die Steuervereinfachung voranzutreiben. Durch die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung soll die Bürokratie für Unternehmen entlastet werden. Elektronische Rechnungen ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung und reduzieren damit den Verwaltungsaufwand erheblich.
Die Umstellung auf elektronische Rechnungen bringt zahlreiche Vorteile für Unternehmen mit sich, darunter:
- reduzierter Zeit- und Arbeitsaufwand
- erhöhte Effizienz durch automatisierte Prozesse
- geringere Fehleranfälligkeit
- Vereinfachung der Buchhaltung und Rechnungsprüfung
Um die Umstellung auf die verpflichtende E-Rechnung zu erleichtern, bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an. Dazu gehören unter anderem:
- Informationsveranstaltungen und Webinare
- Förderprogramme für die Implementierung elektronischer Rechnungslösungen
- ein Online-Portal mit weiterführenden Informationen und Ressourcen
Unternehmen, die noch nicht auf elektronische Rechnungen umgestellt haben, sollten sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Weitere Informationen zum Wachstumschancengesetz und zur Verpflichtung zur E-Rechnung finden Sie auf der Website des BMWK.
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